Handels- und Gesellschaftsrecht
Die advokatfirma | meyer ist vorrangig für ausländische Mandanten im deutschen und internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht tätig. Dieses findet seinen Grund auch darin, dass Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer als vertrauter und bekannter dänischer Anwalt in Berlin oft Ansprechpartner für dänische Anwaltskollegen und Kunden ist, wenn es um Fragen (mit Bezug) zum deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht geht. Für die weiteren internationalen Anwaltskollegen und Kunden ist Rechtsanwalt Philipp Lemke Ansprechpartner, zumal er über einen englischsprachigen Universitätsabschluss im Wirtschaftsrecht verfügt.
Wir freuen uns aber auch insbesondere wegen unserer internationalen Ausrichtung ebenfalls deutsche Handelsunternehmen zu unserem Kundenstamm hinzuzählen zu können.
Beide benannte Rechtsanwälte können ihre Kenntnisse zum Handels- und Gesellschaftsrecht nach § 14i der Fachanwaltsordnung durch erfolgreiches Bestehen des entsprechenden Fachanwalts-Lehrgangs (150 Stunden und 3 schriftlichen Examen á 5 Stunden) nachweisen.
Zusätzlich hat Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer mit 120 Fällen die in der Fachanwaltsordnung vorgegebene Mindestanzahl (80) von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können und ist daher Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Rechtsanwalt Meyer gehört damit mit 126 weiteren Berliner Kolleginnen und Kollegen bei insgesamt 14.377 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der Hauptstadt zu einem Kreise von nur knapp 1 % an der Berliner Anwaltschaft, Stand: 01.01.2020; Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer).
Die nachgewiesenen besonderen Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht gelten u.a. für folgende Bereiche:
1. Materielles Handelsrecht
a) Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 Handelsgesetzbuch),
b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 Handelsgesetzbuch),
c) internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht.
2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
a) das Recht der Personengesellschaften,
b) das Recht der Kapitalgesellschaften,
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
e) Umwandlungsrecht,
f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts,
g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.
3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht,
4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
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