Dänisches Recht
Die Beratung zum dänischen Recht erfolgt durch Advokat & Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer. Von 1996-2006 war er in zwei Kopenhagener Kanzleien für deutsche Mandanten zum dänischen Recht rechtsberatend tätig, zuletzt als Leiter einer Niederlassung in Berlin. Advokat Meyer ist Mitglied der dänischen Rechtsanwaltskammer, Advokatsamfundet, und der Vereinigung dänischer Kanzleien, Danske Advokater.
Deutsche Gerichte bestellen ihn regelmäßig als Sachverständigen zum dänischen Recht.


Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im:
– Gesellschaftsrecht
– Handelsrecht, hier insbesondere Kaufverträge mit dänischen Unternehmen
– Immobilienrecht, hier insbesondere deutscher Immobilienbesitz in Dänemark
– Schadensersatzrecht, hier insbesondere Personenschäden bei Unfällen in Dänemark
– Allgemeinen Zivil- und Zivilprozessrecht u.a. die Vollstreckung von deutschen Titeln in Dänemark
Als Spezialisten für die Vollstreckung von Titeln (z. B. Gerichtsentscheidungen) auch in Dänemark verfassten die Rechtsanwälte Meyer und Ellendt für das Berliner Anwaltsblatt einen kurzen Autorenbeitrag hierüber. Dieser erschien im Berliner Anwaltsblatt im Heft 10/2023, 72. Jahrgang, Vollstreckung von deutschen Titeln in Dänemark
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