Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter kann mitunter kompliziert werden. Gleiches gilt innerhalb einer Eigentümergemeinschaft für das Verhältnis der Eigentümer untereinander oder zur Hausverwaltung. Hier gilt es ob der Dauerhaftigkeit und Bedeutsamkeit der vertraglichen Beziehungen der Beteiligten jedweden Konflikt mit dem angemessenen Fingerspitzengefühl einerseits und dem notwendigen Nachdruck andererseits zu behandeln.
Wir bieten eine kompetente Beratung zu jedem individuellen Sachverhalt, gleich ob es sich dabei um den Abschluss eines Mietvertrages, die Umsetzung eines Kündigungs- und/oder Räumungsbedürfnisses, die Durchsetzung einer Mieterhöhung handelt, oder aber um die Geltendmachung der Rechte aufgrund von Mietmängeln, z. B. Mietminderung, um Aspekte der Betriebskosten(abrechnung), um die Thematik der sog. Schönheitsreparaturen oder um eine Nachbarschaftsstreitigkeit. Insbesondere die vielfältigen Problemstellungen, welche sich im Rahmen eine Wohnungseigentümergemeinschaft ergeben können (z. B. Nutzung als Ferienwohnung, Verwalterabberufung, Haftungsfragen an Sonder- und Gemeinschaftseigentum), wissen wir zu handhaben.
Durch unsere vieljährige Berufserfahrung und ständigen Fort- und Weiterbildungen können wir Ihre Interessen optimal vertreten, gleich ob aus Vermieter- oder Mietersicht. Die jeweiligen Interessenlagen und die typischen Probleme beider Vertragsparteien sind uns gut bekannt. Ein besonderes Augenmerk richten wir hierbei stets auf eine schnelle und effektive, aber auch nachhaltige Problemlösung. Dies gilt sowohl für die Erstberatung wie auch für etwaige notwendige gerichtliche Verfahren. Bei Bedarf setzen wir Ihre Rechte indes mit Entschiedenheit und Nachdruck durch.
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