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Schadensersatzrecht

Verkehrsunfall in Dänemark

Nicht selten kommt es bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen unglücklicherweise zu Verkehrsunfällen oder anderen Umständen, die einen Personen- und/oder Sachschaden zur Folge haben.

Neben möglichen Verständigungsproblemen fehlt häufig das Wissen darüber, wie mit solchen Situationen am besten umzugehen ist.

Mit über 25 Jahren Erfahrung in diesem Gebiet stehen wir gerne beratend zur Seite, sollten Sie in einen Unfall in Dänemark verwickelt sein. Vielen Deutschen ist es nicht bewusst, dass das dänische Schadensersatzrecht einige gravierende Unterschiede zum deutschen Recht aufweist, sodass es sich stets lohnt, etwaige Ansprüche hier in den Blick zu nehmen und vertieft zu prüfen.

Der bedeutendste Unterschied zum deutschen Recht besteht bei Personenschäden. Ein Anspruch auf beispielsweise Schmerzensgeld oder Erstattung der Behandlungskosten und des Verdienstausfalls besteht in Dänemark verschuldensunabhängig. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die den Unfall verschuldet haben, sei es aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit, nicht jedoch vorsätzlich oder grob fahrlässig, Ansprüche beim unschuldigen Unfallgegner geltend machen können. Wenn Sie mehr über das dänische Schadensersatzrecht erfahren, dann lesen Sie gerne hier weiter:

Dänisches Schadensersatzrecht

I. Anzuwendendes Recht

Eingangs kann festgestellt werden, dass bei einem Unfall, der in Dänemark passiert, in der Regel dänisches Recht Anwendung findet.

Nach internationalem Privatrecht ist die Frage der Haftung grundsätzlich nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sich der Unfall ereignet hat. Es greift der Grundsatz „lex loci delicti“, das sogenannte „Tatortprinzip“.

Welches Recht ist jedoch anwendbar, wenn ein deutscher Pkw auf einer Dienstreise in Dänemark verunglückt und die Arbeitnehmer Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber richten wollen? Macht es hier einen Unterschied, ob ein dänischer Unfallgegner vorhanden ist?

Letztlich gilt folgendes: Es ist immer genau der Einzelfall zu prüfen.

Jedoch wurde uns kürzlich in dritter Instanz bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalles einer unserer deutschen Mandanten in Dänemark die Anwendung von dänischem Recht mit einer höchstrichterlichen Entscheidung des Højesteret København vom 31. August 2020 bestätigt. Unsere Mandanten waren gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber auf Dienstreise, als der Arbeitgeber einen Verkehrsunfall verursachte. Die Entscheidung führte dazu, dass die deutschen Arbeitnehmer nach dänischem Recht hohe Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung geltend machen konnten, die nach deutschem Recht hingegen ausgeschlossen wären.

II. Ansprüche des Unfallverursachers

Besonders interessant, dem deutschen Rechtsempfinden jedoch widerstrebend, ist die Tatsache, dass im dänischen Recht ein Anspruch auf Schadensersatz bei Personenschäden verschuldensunabhängig ist. Fährt also beispielsweise ein Deutscher auf ein dänisches Auto auf oder übersieht ein Stopp-Schild, woraufhin es zum Zusammenstoß mit einem dänischen Wagen kommt, kann auch der deutsche Unfallverursacher Schmerzensgeldansprüche bei der Versicherung des schuldlosen Unfallgegners geltend machen. Hier greift also (bis auf wenige Ausnahmen in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) die sogenannte Gefährdungshaftung des dänischen Straßenverkehrsgesetzes, die weitreichender als die deutsche Gefährdungshaftung ist. Auf den Punkt gebracht heißt das also: Auch der Schadensverursacher kann zum Beispiel Ansprüche auf Schmerzensgeld und Behandlungskosten bei der gegnerischen Versicherung des Geschädigten geltend machen.

III. Personenschäden

Welche Schadenspositionen bei Personenschäden geltend gemacht werden können, ist im dänischen Haftungsgesetz festgelegt. Für die folgenden Schadensposten kann Schadensersatz verlangt werden:

  1. Behandlungskosten
  2. Verdienstausfall
  3. Schmerzensgeld
  4. Langzeitschäden
  5. Erwerbs-/ Arbeitsunfähigkeit
  6. Ansprüche der Hinterbliebenen bei Todesfall
  1. Behandlungskosten

Tatsächlich entstandene Krankenhaus-, Arzt- und sonstige Heilbehandlungskosten werden erstattet, wobei die Kosten, die bereits durch die Krankenversicherung oder persönliche Unfallversicherung des Geschädigten gedeckt sind, aufgerechnet werden.

Den Behandlungskosten unterfallen beispielsweise der Krankenhausaufenthalt, der Transport von und zum Krankenhaus sowie medizinische Hilfsmittel. Auch Ausgaben naher Verwandter, z.B. Kosten für Krankenhausbesuche, können in besonderen Fällen geltend gemacht werden.

Wichtig ist hierbei jedoch, Rechnungen für die entstandenen Kosten vorlegen zu können.

  1. Verdienstausfall

Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit kann der Geschädigte für den tatsächlich eingetretenen Verdienstausfall Schadensersatz geltend machen. Dieser berechnet sich nach dem Einkommen des Geschädigten.

  1. Schmerzensgeld

Ferner steht dem unmittelbar durch den Unfall Geschädigten für die Dauer der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit ein gesetzlich festgelegtes verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld zu. Der Betrag beläuft sich derzeit auf 210 DKK (Stand: 2020) (ca. 28,20 €) pro Krankheitstag, ist jedoch auf maximal 80.000 DKK (ca. 10.750 €) begrenzt.

  1. Langzeitschäden

Stellt sich heraus, dass die beim Unfall erlittenen Verletzungen ursächlich für einen Dauerschaden geworden sind, erhält der Geschädigte eine einmalige Zahlung. Für die Berechnung des auszuzahlenden Betrages wird anhand einer Schadenstabelle der entstandene Schaden nach Prozentpunkten von 5 % bis 100 %, bei besonders schweren Schäden sogar bis zu 120 %, ermittelt. 1 % entspricht 9.180 DKK (ca. 1.200 €), sodass bei 100 % eine Entschädigungsleistung in Höhe von 918.000 DKK (Stand 1. Januar 2020) (ca. 120.000 €) gezahlt wird. Es gibt jedoch weitere gesetzliche Regelungen, u.a. eine altersbedingte Reduzierung des auszuzahlenden Betrages.

  1. Erwerbs-/ Arbeitsunfähigkeit

Neben dem Erwerbsschaden aufgrund eines vorübergehenden Verdienstausfalls (s.o.) kann auch der durch die Invalidität bedingte zukünftige Verdienstausfall geltend gemacht werden. Es muss sich hierbei um eine ganze oder teilweise, d.h. mindestens zu 15 % unfallbedingte Invalidität handeln. Dieser Entschädigungsanspruch für den zukünftigen Verdienstausfall wird unter Zugrundelegung des vor dem Unfall erzielten Jahresbruttoeinkommens sowie des Alters des Geschädigten berechnet. Die Entschädigungsleistung erfolgt als einmalige Kapitalabfindung und beträgt maximal 9.638.000 DKK (knapp 1,3 Mio. Euro).

  1. Ansprüche der Hinterbliebenen bei Todesfall

Auch Hinterbliebene, die der getöteten Person besonders nahestanden, haben grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch. Dieser besteht, wenn der Täter den Tod des Verstorbenen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Der Schadensersatz für den Ehegatten oder Lebensgefährten des Verstorbenen liegt bei 30 % von dem, was der Getötete bei völliger Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich als Verdienstausfall erhalten hätte. Die Untergrenze liegt jedoch bei 1.031.000 DKK (knapp 140.000 €).

Die Berechnung des Schadensersatzes für hinterbliebene Kinder ergibt sich aus dem Gesetz über die Rechtsstellung von Kindern.

War die/ der Getötete nicht erwerbstätig, hat jedoch z.B. durch die Führung des Haushaltes Unterhaltsleistungen erbracht, wird der entgangene Unterhalt entsprechend des Unterhaltes bei Erwerbstätigen (s.o.) berechnet. Der Wert der Hausarbeit wird dabei einem gewerblichen Einkommen gleichgestellt.

Zudem hat der Schadensverursacher einen Übergangsbetrag von 173.000 DKK (ca. 23.248 €) an den hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartner (wenn nicht vorhanden, an einen anderen nahestehenden Hinterbliebenen) zu zahlen. Dieser soll unter anderem dazu dienen, die Beerdigungskosten zu decken.

Auch hier gibt es einige weitere gesetzliche Einschränkungen, wie z.B. die altersbedingte Kürzung des auszuzahlenden Betrages.

II. Sachschäden

Bei Sachschäden gilt Gleiches wie im deutschen Recht – es greift das Verschuldensprinzip.

Das bedeutet, dass jeder Unfallbeteiligte anteilig (entsprechend seiner Schuld) haftet. Grundsätzlich erstattungsfähig sind dabei Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert bei Totalschäden, Abschleppkosten und sonstige unfallbedingte Sachschäden. Gutachterkosten werden in der Regel nicht erstattet, zumal dänische Versicherungsgesellschaften über eigene Sachverständige verfügen oder sich mit Kostenvoranschlägen von Reparaturwerkstätten begnügen. Mietwagenkosten werden indes nur übernommen, sofern nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug dringend beruflich benötigt wird. Eine Wertminderung ist nur erstattungsfähig, sofern das Fahrzeug nicht älter als zwei Jahre ist und ein schwerwiegender Schaden vorliegt. Die Bestimmung des Schadensausmaßes und der damit einhergehenden Wertminderung übernimmt in erster Linie der Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Um die Sachschäden ersetzt zu bekommen, ist es von großer Bedeutung, Nachweise zu erbringen. Das heißt, dass beispielsweise Reparaturkosten nur gegen Vorlage einer quittierten Reparaturkostenrechnung erstattet werden. Zudem sollte der gegnerischen Versicherung vor Beginn der Reparaturarbeiten eine Besichtigung des Fahrzeuges ermöglicht werden. Es empfiehlt sich darüber hinaus, zunächst eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung von der Versicherung einzuholen. Wichtig ist zudem eine aussagekräftige Foto-Dokumentation der Schäden.

Anfallende außergerichtliche Anwaltskosten werden nicht vom Schadensersatzgesetz gedeckt und sind somit nicht erstattungsfähig. Bei einem besonders komplizierten Unfallhergang, in dem ein Mitverschulden nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt es sich dennoch, einen dänischen Rechtsanwalt einzuschalten. Etwaige Sachschadensersatzansprüche verjähren nach fünf Jahren.

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ist Team Rynkeby Sponsor

NEWS

30.01.2024
Als Spezialisten für die Vollstreckung von Titeln (z. B. Gerichtsentscheidungen) auch in Dänemark verfassten die Rechtsanwälte Meyer und Ellendt für das Berliner Anwaltsblatt einen kurzen Autorenbeitrag hierüber. Dieser erschien im Berliner Anwaltsblatt im Heft 10/2023, 72. Jahrgang. Den Text können Sie hier lesen.

05.05.2023
Bundesgerichtshof kippt Reservierungsvereinbarungen

Mit Urteil vom 20.04.2023 hat der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 113/22) entschieden, dass eine Reservierungsvereinbarung beim einem Grundstückskauf unwirksam sein kann, der Makler zur Rückzahlung der Reservierungsgebühr verpflichtet ist.

Die Kaufenden hatten mit einem Maklerbüro einen Maklervertrag und später eine Reservierungsvereinbarung geschlossen, mit dem sich das Maklerbüro verpflichtete, das Objekt gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr bis zu einem bestimmten Datum nicht weiter zu bewerben, sondern für die Kaufenden vorzuhalten. Dieses indes nahmen ihrerseits folgend vom Kauf Abstand und verlangten nunmehr die Rückzahlung der Reservierungsgebühr.

Hiermit hatten sie letztlich Erfolg: Entscheidend war, dass der Bundesgerichtshof die separat geschlossene Reservierungsvereinbarung als Bestandteil des Maklervertrages (als diese ergänzende Regelung) angesehen und folgend der Überprüfung nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen hat. Sodann aber benachteilige eine Reservierungsvereinbarung und die hiermit verbundene Geldzahlung an den Makler die Kaufenden unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB), da letztlich der Kauf auch ohne ihr Zutun fehlschlagen könne und sie im Wesentlichen keine geldwerte Gegenleistung erhalten. Eine Reservierungsgebühr werde somit zu einer Art erfolgsunabhängigen Provision und widerspreche damit dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages.

18.12.2022
Ihre advokatfirma I meyer wünscht ein frohes Weihnachtsfest.

Die Kanzlei ist erfolgreich durch das Jahr gekommen und wir sind hierfür sehr dankbar. Wir hatten uns voriges Jahr für eine Spende an Team Rynkeby Berlin entschieden und wir werden dem Team auch 2023 wieder treu bleiben.


Team Rynkeby – hohes C [Eckes Granini] ist ein europäisches Charity-Fahrradteam, das jedes Jahr eine Fahrradtour nach Paris unternimmt, um Geld für schwerkranke Kinder und ihre Familien zu sammeln. Team Rynkeby – hohes C wurde im Jahre 2002 gestiftet, als 11 Freizeit-Radsportler mit Verbindung zum dänischen Fruchtsaftproduzenten Rynkeby Foods A/S sich entschieden, mit dem Fahrrad nach Paris zu fahren, um den Zieleinlauf der Tour de France zu sehen.

Im Juli 2022 haben erstmalig 30 Radsportler aus Berlin – hierunter auch unser Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer – binnen einer Woche 1.200 KM zurückgelegt und trafen am 16. Juli 2022 gemeinsam mit anderen Teams (insgesamt ca. 2.500 Radfahrer) in Paris ein.

Das Ergebnis: 2022 spendete Team Rynkeby ca. 10,5 Mio. EUR an Organisationen, die schwerkranken Kindern helfen. Davon gingen ca. 350.000 EUR an die Deutsche Kinderkrebsstiftung in Deutschland. Hierauf sind wir sehr stolz. Wir danken für die vielen Spenden, die bei der Kilometeraktion auf das Kanzleimitglied eingezahlt wurden.

Mit unserer Spende als Goldsponsor an Team Rynkeby und der aktiven Teilnahme im Team Rynkeby Berlin auch im Jahre 2023, dann sogar mit zwei Mitarbeitenden der Kanzlei, möchten wir uns für die tolle Zusammenarbeit in 2022 bedanken.

Lesen Sie gern mehr über Team Rynkeby Berlin unter

https://www.team-rynkeby.de/radfahren-mit-team-rynkeby/team-rynkeby-teams/team-rynkeby-berlin

Wir wünschen Ihnen ein wunderschönes besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr advokatfirma I meyer Team

01.08.2022
Der Bundestag hat in Umsetzung der europäischen Nachweisrichtlinie aus dem Jahr 2019 das Nachweisgesetz novelliert. Seit 1. August 2022 müssen bei neuabgeschlossenen Arbeitsverträgen neben den bisherig bereits festgelegten Informationen zusätzlich noch folgende Punkte schriftlich dokumentiert werden (auszugsweise):

  • ggf. Enddatum des Arbeitsverhältnisses
  • Hinweis auf die etwaige freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer
  • die Dauer einer etwaigen Probezeit
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts mit seinen gesamten Bestandteilen
  • die vereinbarte Arbeitszeit nebst vereinbarter Ruhepausen und Ruhezeiten sowie die Details eines etwaigen Schichtsystems
  • ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
  • ggf. über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge
  • die Modalitäten und formellen Anforderungen an eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie das einzuhaltende Verfahren.

Die bezeichneten zusätzlichen Informationen müssen ggf. auf Antrag des Arbeitnehmers auch bei Bestandsarbeitsverhältnissen binnen einer Frist von 7 Tagen ergänzt werden.

Entsprechende Vertragsmuster sollten vorsorglich überarbeitet und angepasst werden, da die erforderlichen Informationen am ersten Arbeitstag vorliegen müssen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 2.000,- €.


30.06.2022
Wie bereits in unserem Mandanten-Newsletter aus November 2021 dargestellt, endet nunmehr am 30.06.2022 die Übergangsfrist (u.a.) für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Genossenschaften und Partnerschaften, um eine Eintragung in des Transparenzregister vorzunehmen. Grundlage hierfür ist das Geldwäschegesetz in seiner aktuellen Fassung. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist bußgeldbewehrt. Sollte die Erst-Eintragung vorgenommen worden sein, ist darauf zu achten, etwaige eintragungspflichtige Änderungen ebenfalls jeweils anzumelden.

20.04.2022
Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer übernimmt die Autorenschaft für die Abhandlungen über die Rechtslage in Dänemark bei Verkehrsunfällen für den Deubner-Verlag im Rahmen des Werkes „Verkehrssachen – Mandate zügig und erfolgreich bearbeiten“ (Stand Februar 2022).

10.03.2022
advokatfirma | meyer unterstützt Team Rynkeby Berlin als Goldsponsor

Team Rynkeby – hohes C [Eckes Granini] ist ein europäisches Charity-Fahrradteam, das jedes Jahr eine Fahrradsternfahrt nach Paris unternimmt, um Geld für schwerkranke Kinder und ihre Familien zu sammeln.
Team Rynkeby – hohes C wurde im Jahre 2002 gestiftet, als 11 Freizeit-Radsportler mit Verbindungen zum dänischen Fruchtsaftproduzenten Rynkeby Foods A/S sich entschieden, mit dem Fahrrad nach Paris zu fahren, um den Zieleinlauf der Tour de France zu sehen. Heute besteht Team Rynkeby aus 2.400 Freizeit-Radsportler/innen und 550 Helfer/innen, die sich auf 59 lokale Teams aus Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, den Färöern, Island, Deutschland und der Schweiz verteilen.
Im Juli 2022 werden erstmalig 30 Radsportler/innen aus Berlin – hierunter auch unser Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer – binnen einer Woche 1.200 km zurücklegen und gemeinsam mit anderen Teams in Paris eintreffen. 2022 feiert Team Rynkeby sein 20-jähriges Jubiläum – hierzu passt, dass die diesjährige Tour de France in Dänemark ihren Anfang nimmt.
2020 spendete Team Rynkeby 8,79 Mio. EUR an Organisationen, die schwerkranken Kindern und ihren Familien helfen. Davon gingen beispielswiese 152.749 EUR an Die Deutsche Kinderkrebsstiftung in Deutschland. Insgesamt konnten seit 2002 mehr als 75 Mio. EUR für diese wertvolle Idee „erradelt“ werden.
Mit unserer Spende als Goldsponsor an Team Rynkeby und der aktiven Teilnahme im Team Rynkeby Berlin möchten wir unseren Beitrag hierzu leisten und weitere Aufmerksamkeit und gerne auch neue Unterstützer/innen für dieses Projekt gewinnen.

10.12.2021
Mit Urteil vom 23.11.21 gewinnt die Kanzlei in einem „Covid-19“-Rücktrittsfall für einen Verbraucher ein Verfahren vor dem Gericht in Hamburg Mitte gegen den Ferienhausanbieter Dancenter. Der Kunde hatte im Juni 2020 ein Ferienhaus in Dänemark für den Zeitraum 03.04.-17.04.2021 gebucht. Der gesamte Mietpreis wurde vorausgezahlt. Zum Reisezeitpunkt im April 2021 war die Einreise für den Kläger mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein sogar möglich. Es bestand jedoch eine Testpflicht. Nach dänischen Recht bestand zudem eine zehntägige Pflicht zur häuslichen Absonderung, die frühestens mit einem PCR-Test am vierten Tag hätte beendet werden können. Nach Rückreise wäre der Kläger verpflichtet gewesen, in Quarantäne zu gehen. Der Kläger erklärte am 26.03.2021 den Rücktritt vom Vertrag. Das Gericht in Hamburg Mitte stellte in seinem Urteil vom 23. November 2021 den Rückforderungsanspruch auf die volle Miete fest, obgleich also die Buchung des Ferienhauses selbst zu Pandemiezeiten im Juni 2020 erfolgt war (die Pandemie und die Risiken waren bekannt).
Das Gericht begründete den Anspruch wie folgt: Dem Kläger steht ein Anspruch auf Rückzahlung der Miete zu, weil die Voraussetzungen hierfür in den AGB der Beklagten vorlagen. So heißt es des Weiteren: „Danach besteht ein Kündigungsrecht, wenn der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände, wie zum Beispiel Epidemien erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. Nach Ansicht des Gerichts liegt offenkundig eine Erschwerung beziehungsweise Beeinträchtigung eines zehntägigen Urlaubs vor, wenn zunächst mehrere Tage das Ferienhaus nicht verlassen werden darf, kostenpflichtige PCR-Tests absolviert werden müssen und nach Rückkehr in die Heimat erneut eine Quarantänepflicht gilt. Die Beschränkungen im Jahre 2021 waren zum Zeitpunkt der Buchung (11. Juni 2020, d.h. nach Ausbruch der Pandemie im März 2020) nicht vorhersehbar. Vielmehr war der Verlauf der Pandemie völlig offen. Eine Vorhersehbarkeit erfordert eine größere Gewissheit als eine offene Situation. Es dürfte sogar im Juni 2020 eher nicht die Befürchtung bestanden haben, es würde im April 2021 zu gravierenden Reisebeschränkungen kommen. Der erste Lockdown war im Mai 2020 gerade aufgehoben. Der tägliche Situationsbericht des RKI vom 11. Juni 2020 nannte „weiter rückläufige“ Zahlen und eine Inzidenz von 2,9.“

01.10.2021
Am 09.09.21 nahm Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer in Zusammenarbeit mit dem Handelsrat des Außenministeriums und der Handelsabteilung der Dänischen Botschaft in Berlin an einem Masterclass-Workshop bei Food Nation in Axelborg in Kopenhagen mit einem Vortrag über die rechtlichen Herausforderungen beim Export und Niederlassung in Deutschland teil. Teilnehmer waren dänische Unternehmen, die ihre Lebensmittel in Deutschland vermarkten und ihre Aktivitäten auf dem deutschen Markt verstärken wollen.

26.03.2021
advokatfirma | meyer und Novasol-Kunden werden vom dänischen Verbraucherombudsmann in Corona-Fällen bestätigt: Novasol kann Geschäftsbedingungen nicht rückwirkend ändern. Der Nordschleswiger berichtet:
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29.10.2020
„Wenn für Novasol höhere Gewalt gilt, muss dies auch für den Verbraucher gelten.“ Rechtsanwalt Meyer hat Beschwerde gegen die einseitige Änderung der AGBs von Novasol inmitten der Pandemie bei dem Dänischen Verbraucherombudsmann eingelegt. Die Lübecker Nachrichten berichtet:
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31.08.2020
advokatfirma | meyer gewinnt in dritter Instanz einen entscheidenden Prozess für deutsche Verkehrsunfallgeschädigte beim Dänischen Höchstgericht, Højesteret. Der Fall betraf die grundsätzliche Frage, welches Recht anwendbar ist, wenn ein deutscher Pkw auf einer Dienstreise in Dänemark einen Unfall verursacht und die Arbeitnehmer Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber richten wollen.

15.08.2020
Dänische Ferienhausvermittlungen und die Covid-19-Pandemielage
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30.07.2020
Artikel in „Der Nordschleswiger“: Enttäuschte Mieter gehen gegen Ferienhausanbieter vor
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06.04.2020
Ausgewählte Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Recht der Kurzarbeit, im Arbeitsrecht, im Insolvenzrecht, im Mietrecht und im Zivilrecht zu Zeiten der Sars-Cov-2-Pandemie
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ÜBER UNS

Die advokatfirma | meyer mit ihrem Bürositz in Berlin berät deutsche und ausländische Mandanten vorwiegend in Fragen des deutschen und dänischen Handels- und Wirtschaftsrechts. Besonderes Gewicht legt die Kanzlei auf die Beratung zum dänischen Zivilrecht und zum Recht in den übrigen skandinavischen Ländern.

TVS – Nachrichtensendung:
15. juli 2012 19.30

Das dänische Fernsehen zeigte im Anschluss an die Hauptnachrichten am 15.07.2012 einen Beitrag mit und über Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer und die Arbeit seiner Kanzlei in Berlin. Auch wenn die Sendung auf Dänisch ist, können Sie sich von unserer Kanzlei und Herrn Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer einen Eindruck verschaffen:

Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer

Hans-Oluf Meyer (1969) berät im Vertragsrecht, insbesondere in dänisch-deutschen Rechtsfragen. Neben seiner Zulassung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Schwerpunkte im dänischen Recht liegen im Bereich des Vertrags-, Gesellschafts-, Schadensersatz- und Immobilienrechts