Dänisches Recht
Die Beratung zum dänischen Recht erfolgt durch Advokat & Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer. Von 1996-2006 war er in zwei Kopenhagener Kanzleien für deutsche Mandanten zum dänischen Recht rechtsberatend tätig, zuletzt als Leiter einer Niederlassung in Berlin. Advokat Meyer ist Mitglied der dänischen Rechtsanwaltskammer, Advokatsamfundet, und der Vereinigung dänischer Kanzleien, Danske Advokater.
Deutsche Gerichte bestellen ihn regelmäßig als Sachverständigen zum dänischen Recht.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im:
– Handelsrecht, hier insbesondere Kaufverträge mit dänischen Unternehmen
– Immobilienrecht, hier insbesondere deutscher Immobilienbesitz in Dänemark
– Schadensersatzrecht, hier insbesondere Personenschäden bei Unfällen in Dänemark
– Allgemeinen Zivil- und Zivilprozessrecht
Im Rahmen seiner langjährigen Beratungstätigkeit für dänische und deutsche Mandanten sowie durch seine deutsche und dänische Anwaltszulassung hat er sich umfangreiche Kenntnisse von den Unterschieden und Besonderheiten deutscher und dänischer Geschäfts- und Rechtskulturen angeeignet. Häufig sind gerade diese Kenntnisse als Grundlage für ein passgenaues Vorgehen entscheidend für ein erfolgreiches Ergebnis.
Frankfurter Allgemeine Zeitung (11.03.2006)
“Seine Zuhörer sind deutsche Geschäftsleute, die sich in Skandinavien engagieren wollen, und Dänen, die in Deutschland investieren möchten. Seinen Landsleuten erklärt Meyer, dass sie auf keinen Fall in Rollkragenpullover und Sportschuhen erscheinen dürfen, wollen sie in deutschen Chefetagen etwas erreichen”.
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